Anzeigenannahme in Printmedien

1.Diese Bedingungen gelten für alle Anzeigen, Beilagen, Einhefter, gesponserte Artikel oder Beiträge ("Advertorials"), die in gedruckte Ausgaben von Publikationen angenommen werden, die The Channel Company EMEA selbst oder in Lizenz herausgibt. Jeder Vorschlag für ein andere AGB-Klausel ist ungültig, es sei denn, diese ist in den schriftlichen Anweisungen enthalten und von The Channel Company EMEA ausdrücklich akzeptiert. Um Zweifel auszuschließen: Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Anzeigen, die zur Aufnahme in digitale oder andere elektronische Ausgaben der Publikationen von The Channel Company EMEA angenommen werden.

2.Alle Anzeigen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Textes durch The Channel Company EMEA und des verfügbaren Platzes angenommen.

3.Wenn in einer Anzeige ein Gewinnspiel oder eine Sonderaktion für Waren, die nicht mit dem beworbenen Produkt in Verbindung stehen, vorgesehen ist, müssen bei der Buchung sämtliche Einzelheiten dazu vorgelegt werden.

4.The Channel Company EMEA behält sich das Recht vor, eine Anzeige jederzeit aus triftigen Gründen auszusetzen oder zu sperren, wobei der Inserent in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz hat oder einen Vertragsbruch geltend machen kann. Ist eine solche Auslassung oder Sperrung auf eine Handlung oder ein Versäumnis des Inserenten, seiner Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen, ist der für die Anzeige reservierte Platz in voller Höhe zu zahlen, auch wenn die Anzeige nicht erschienen ist. Die Aussetzung oder Sperrung wird dem Auftraggeber so schnell wie möglich mitgeteilt.

5.Wenn The Channel Company EMEA es für nötig hält, die Platzierung oder das Erscheinungsdatum der Anzeige zu ändern oder andere Änderungen vorzunehmen, hat der Inserent das Recht, die Anzeige zu stornieren, wenn die geforderten Änderungen für ihn nicht akzeptabel sind, es sei denn, diese Änderungen sind auf Notfälle oder Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle von The Channel Company EMEA liegen. The Channel Company EMEA ist bemüht, Fehler zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für Verluste, die aus dem verspäteten Erscheinen oder der Nichtveröffentlichung einer Anzeige entstehen.

6. Der Inserent garantiert, dass die Anzeige nicht rechtswidrig oder verleumderisch ist, keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen den British Code of Advertising Practice verstößt. Das Herkunftsland (außerhalb Großbritanniens) der beworbenen Waren muss in den Anzeigen angegeben werden, soweit dies zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften erforderlich ist.

7. Der Inserent stellt The Channel Company EMEA in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die gegen The Channel Company EMEA oder ihre Lizenzgeber aufgrund seiner Werbeanzeige erhoben werden. The Channel Company EMEA wird den Inserenten bezüglich der Art und Weise, wie solche Ansprüche zu behandeln sind, beraten.

8. Die Anzeigenpreise können sich jederzeit ändern, und Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der mit The Channel Company EMEA vereinbarte Preis nur für die nächste Ausgabe, die in Druck geht, verbindlich ist. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Inserent die Möglichkeit, den Auftrag ohne Aufpreis zu stornieren oder den Auftrag zu den geänderten Anzeigenpreisen weiterzuführen.

9. Storniert der Inserent den noch ausstehenden Teil eines vereinbarten Anzeigenkontingents, so verzichtet er - außer in den Klauseln 5 und 8 genannten Fällen - auf seinen Anspruch auf vereinbarte Staffelrabatte und die zu diesem Kontingent gehörenden Anzeigen (sowohl bereits erschienene als auch noch nicht erschienene) sind zu dem in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Tarif zu zahlen.

10. Die für eine Anzeigenserie ausgehandelten, ermäßigten Tarife gelten nur, wenn der Auftrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der ersten Schaltung abgeschlossen wird. Andernfalls sind alle zu einer Serie gehörenden Anzeigen zu den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Tarifen zu bezahlen.

11. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum zu begleichen. Ist eine Rechnung überfällig, behält sich The Channel Company EMEA das Recht vor, weitere auftragsgemäß vereinbarte Schaltungen auszusetzen, bis der geschuldete Betrag beglichen ist, sowie die Provision zu kürzen, die Werbeagenturen zusteht. Auf überfällige Rechnungen sind Zinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu zahlen. Alle Bruttopreise für Display-Werbung unterliegen dem aktuellen Zuschlag des Advertising Standards Board of Finance, der von den Werbetreibenden zu zahlen ist. Bei Aufträgen, die von Werbeagenturen erteilt werden, ist die Agentur für die Einziehung dieses Zuschlags und die Abführung an den Advertising Standards Board of Finance ("das Board“) verantwortlich. Bei direkter Werbeschaltung des Inserenten stellt The Channel Company EMEA den entsprechenden Zuschlag in Rechnung und führt diesen ohne Abzüge an das Board ab.

12. The Channel Company EMEA behält sich das Recht vor, alle zusätzlichen Kosten einzufordern, die durch Handlungen oder Versäumnisse des Werbetreibenden oder seines Beauftragten entstanden sind. Reklamationen bezüglich der Veröffentlichung von Anzeigen müssen innerhalb eines Kalendermonats nach dem Erscheinungstermin schriftlich bei The Channel Company EMEA eingehen.

13.Die Stornierung oder Aussetzung einer Anzeige muss mindestens 8 Wochen vor dem Erscheinungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Nach diesem Termin ist der Inserent verpflichtet, den vollen Preis für die Anzeige zu zahlen.

14. Wenn neue Druckanweisungen nicht bis zum vereinbarten Abgabetermin (DU-Schluss) eingehen, gibt es keine Garantie dafür, dass Proofs geliefert oder Korrekturen vorgenommen werden, und The Channel Company EMEA behält sich das Recht vor, die am besten geeignete Vorlage erneut zu verwenden. 

15. Das Eigentum des Anzeigenkunden, seine Druckvorlagen usw. werden auf sein Risiko hin aufbewahrt. Artwork, Druckvorlagen, Filmpositive und/oder -negative, Fotografien und Diapositive schickt The Channel Company EMEA per Post und auf Risiko des jeweiligen Eigentümers zurück, daher sollte das Material gegen Verlust oder Beschädigung, gleich welcher Ursache, versichert sein. The Channel Company EMEA behält sich das Recht vor, jegliches Artwork zu vernichten, das sich zwölf Monate nach seinem letzten Erscheinen immer noch in ihrem Depot befindet.

16. Im Sinne dieser Bedingungen bezieht sich der Begriff "Inserent" auf den Werbetreibenden oder seinen Vertreter, je nachdem, wer der Auftraggeber ist. Der Begriff "Anzeige" umfasst gegebenenfalls auch lose, geheftete oder sonstige Beilagen.

17. Der Hauptzweck dieser Klausel ist zwar nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten, doch falls personenbezogene Daten im Rahmen dieser Klausel verarbeitet werden, verpflichten sich beide Parteien zur Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung. Beide Parteien erkennen an, dass der Inserent der Datenverantwortliche und The Channel Company EMEA der Datenverarbeiter ist. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit dieser Klausel 17 stellt der Werbetreibende sicher, dass er über alle erforderlichen Zustimmungen und Mitteilungen verfügt, um eine rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an The Channel Company EMEA für die Dauer und die Zwecke dieser Vereinbarung zu ermöglichen. 

Ungeachtet der Allgemeingültigkeit dieser Klausel 17 verpflichtet sich The Channel Company EMEA in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen verarbeitet werden, dazu: 

(a) die personenbezogenen Daten nur auf schriftliche Anweisung des Werbetreibenden verarbeiten, es sei denn, The Channel Company EMEA ist nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder nach geltendem EU-Recht zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet

(b) sicherzustellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor versehentlichem Verlust oder versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten getroffen werden, die dem Schaden, der durch die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung oder den versehentlichen Verlust, die versehentliche Zerstörung oder Beschädigung entstehen könnte, und der Art der zu schützenden Daten angemessen sind. Hierbei sind der Stand der technischen Entwicklung und die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen zu berücksichtigen

(c) sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben und/oder diese verarbeiten, zur Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten verpflichtet sind

(d) keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung des Werbetreibenden wurde eingeholt und die folgenden Bedingungen sind erfüllt: (i) der Werbetreibende und/oder The Channel Company EMEA haben angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die Übermittlung getroffen; (ii) die betroffene Person verfügt über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsmittel; The Channel Company EMEA kommt seinen Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung nach, indem es (iii) ein angemessenes Schutzniveau für alle personenbezogenen Daten bietet, die übertragen werden; und befolgt (iv) alle angemessenen Anweisungen zu Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Inserent e ihr vorab schriftlich mitteilt 

(e) den Anzeigenkunden auf dessen Kosten bei der Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen und bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Sicherheit, Benachrichtigungen über Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichts- oder Regulierungsbehörden zu unterstützen; 

f) den Anzeigenkunden unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt 

(g) auf schriftliche Anweisung des Anzeigenkunden alle personenbezogene Daten und Kopien bei Beendigung des Vereinbarung zurückgeben oder löschen, es sei denn, sie ist nach geltendem Recht verpflichtet, die personenbezogenen Daten aufzubewahren; 

h) sie führt vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen, um die Einhaltung der Klausel 17 zu dokumentieren. 

Für die Zwecke dieser Klausel 17 bezieht sich der Begriff "Datenschutzgesetzgebung" (a) bis zum 25. Mai 2018 der Data Protection Act 2018 und danach (i) sofern und solange die Allgemeine Datenschutzverordnung ((EU) 2016/679) (GDPR) im Vereinigten Königreich nicht mehr unmittelbar anwendbar ist, die GDPR und alle nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geänderten oder aktualisierten Fassung im Vereinigten Königreich und dann (ii) alle Nachfolgegesetze der GDPR oder des Data Protection Act 2018 (DPA); und (b) die Privacy and Electronic Communications (EC Directive) Regulations 2003 (SI 2003/2426) (Privacy Regulations), geändert durch die Privacy and Electronic Communications (EC Directive) (Amendment) Regulations 2011 (SI 2011/1208); die Privacy and Electronic Communications (EC Directive) (Amendment) Regulations 2015 (SI 2015/355); und die Privacy and Electronic Communications (EC Directive) (Amendment) Regulations 2016 (SI 2016/524). Die Begriffe "Datenverantwortlicher", "Datenverarbeiter", "personenbezogene Daten" und "betroffene Person(en)" entsprechen der in der Datenschutzgesetzgebung festgelegten Bedeutung.

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren AGB, aber auch diesen außervertraglicher Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.