Sponsoring von Veranstaltungen

Bedingungen für das Sponsoring von Veranstaltungen

1. Definitionen
1.1. Für den Vertrag gelten die folgenden Begriffe und Auslegungen:

Affiliate: jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt ein anderes Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle steht.

Bestellformular: das Auftragsformular, in dem die Veranstaltung(en), für die Sie das Sponsoring übernehmen, die Sponsoring-Gebühr und andere vereinbarte Hauptbedingungen zusammengefasst sind.

Datenschutzgesetzgebung: hier gelten der Data Protection Act 2018 des Vereinigten Königreichs und die DSGVO der EU sowie nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geänderten oder aktualisierten Fassung sowie alle nachfolgenden gesetzlichen Vorgaben der DSGVO oder des Data Protection Act 2018.

Event: die von uns zu organisierende(n) Veranstaltung(en), wie in der Bestellung angegeben, bei der es sich um eine physische Veranstaltung, eine virtuelle Veranstaltung oder ein digitales Audio- oder Video-Webinar handeln kann

Geschäftstag/Werktag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag in England und Wales ist.

Gebühren: die Sponsoringgebühr und alle zusätzlichen Kosten, die in der Bestellung aufgeführt sind.
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Event-Marken: Die Bezeichnung, die einzeln oder gemeinsam in Verbindung mit dem Event verwendet wird.

Höhere Gewalt: Jeder Vorfall oder jedes Ereignis, das die Erfüllung einer Vertragsbestimmung beeinträchtigt und auf Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen – wie ungewöhnlich schlechte Wetterverhältnisse, Überschwemmung, Blitzschlag, Transportunterbrechungen, Ausfall oder Knappheit von Strom oder Breitband, Krieg, militärische Operationen, Aufstände, Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, terroristische Handlungen, zivile Unruhen sowie Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen oder Unterlassungen auf Veranlassung von Regierungen, Gerichten, zuständigen nationalen Behörden oder Leitungsorganen.

Intellectual Property Rights/Geistiges Eigentum: alle Patente, Rechte an Erfindungen, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handels-, Geschäfts- und Domänennamen, Rechte an Produktaufmachungen, Rechte an Firmenwert und/oder Rechte auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Topographierechte, Rechte an vertraulichen Informationen und alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum – unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge, Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte, sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.

Laufzeit: der in Bedingung 3 festgelegte Zeitraum.

Marken des Veranstalters: die mit der Veranstaltung verbundenen Warenzeichen, Marken und Logos und die damit gegebenenfalls verbundenen Veröffentlichungen, die für alle Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Veranstaltung zu verwenden sind, zusammen mit allen damit einhergehenden Grafiken, Designs, Slogans, Texten und anderen begleitenden Marketingmerkmalen des Veranstalters.

Marken des Sponsors: Ihre geschützten Marken und Logos, deren Einzelheiten Sie uns zusammen mit Ihren begleitenden Grafiken, Designs, Slogans, Texten und anderen begleitenden Marketingzeichen zur Verfügung stellen.

Sponsoring-Gebühr: die in der Bestellung festgelegten Beträge. S Sponsorenrechte: das Rechtepaket, das Ihnen im Zusammenhang mit der Veranstaltung gewährt wird, wie in der Bestellung angegeben.

Startdatum: das auf dem Auftrag angegebene Datum oder, falls kein Datum angegeben ist, das Datum der letzten Unterschrift auf dem Auftrag.

Stornierungstabelle: die Tabelle mit den Stornierungsgebühren, die im Zahlungsplan des Vertrags aufgeführt ist.

VAT: die nach englischem Recht zu entrichtende Mehrwertsteuer und jede ähnliche Zusatzsteuer.

Vertrauliche Informationen: alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen (unabhängig davon, wie sie aufgezeichnet oder aufbewahrt werden), die Sie uns oder die wir Ihnen direkt oder indirekt (in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium) offenlegen oder zugänglich machen.

Vertrag: Der Vertrag zwischen Ihnen und uns über das Sponsoring der Veranstaltung, der die Bestellung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Bedingung 2 beinhaltet. Datenverantwortlicher, Datenverarbeiter, betroffene Person, persönliche Daten und Aufsichtsbehörde haben die jeweilige Bedeutung gemäß der Datenschutzgesetzgebung.

Zahlungsregelung: die in der Bestellung zusammengefasste Zahlungsfristen und -Bedingungen.

Zusätzlicher Zahlungsplan: ein Plan, in dem die Kosten und Zahlungstermine für alle zusätzlichen Dienstleistungen, die wir bereitstellen, aufgeführt sind.

1.2. Verweise auf "wir", "uns", unser" oder "The Channel Company EMEA" beziehen sich auf The Channel Company EMEA (Unternehmensnummer 14078896)
mit Sitz in180 Borough High Street, London, SE1 1LB, England oder ein in der Bestellung angegebenes verbundenes Unternehmen.
Der Verweis auf "Sie" oder "Ihr" bezieht sich auf den Kunden, Ihre Werbeagentur oder eine andere in der Bestellung ausgewiesene Gesellschaft

1.3. Die Überschriften der einzelnen AGB-Klauseln haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrages.
1.4. Der Begriff „Person“ gilt für eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigener Rechtspersönlichkeit).
1.5. Ein Verweis auf ein Unternehmen schließt jede Gesellschaft, Körperschaft oder sonstige juristische Person ein, unabhängig davon, wo und wie sie gegründet wurde.
1.6. Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließen Wörter im Singular den Plural und im Plural den Singular ein.
1.7. Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schließt die Bezugnahme auf ein Geschlecht alle anderen Geschlechter mit ein.

2. Konditionen und Bestellung
2.1. Diese Bedingungen gelten: (i) für den Vertrag und werden in diesen aufgenommen; sie haben (ii) Vorrang vor allen abweichenden Bedingungen, die im Auftrag oder in der Spezifikation enthalten (oder auf die darin verwiesen wird), oder die per Gesetz, Handelsgepflogenheiten, Praxis oder Geschäftsverlauf vorgegeben sind.
2.2. Ergänzungen, Änderungen und Ausschlüsse von Vertragsbedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen und von unserem Bevollmächtigten gegengezeichnet sind.
2.3. Keine Bestellung, ob von uns oder von Ihnen, ist für die jeweils andere Seite verbindlich, bis wir sie bestätigen und an Sie zurücksenden, oder wir mit den bestellten Dienstleistungen beginnen – womit der Vertrag über die Lieferung und den Kauf der in der Bestellung genannten Dienstleistungen zu den hier genannten Bedingungen in Kraft tritt.
2.4. Ihre AGB gelten nicht für diesen Vertrag, auch wenn sie der Bestellung beigefügt sind, Ihr Auftrag Verweise darauf enthält oder und Sie Ihre AGB separat an uns schicken.
2.5. Im Falle eines Konflikts zwischen dem Auftrag und den hier genannten Geschäftsbedingungen hat der Auftrag Vorrang.

3. Laufzeit
Der Vertrag tritt mit dem vereinbarten Starttermin in Kraft und gilt bis 2 (zwei) Kalendermonate nach dem Event.

4. Rechte und Vorbehalte
4.1. Wir gewähren und Sie akzeptieren (a) die Sponsoring-Rechte und (b) eine Lizenz zur Nutzung der Event-Marken während der Laufzeit und in Übereinstimmung mit den im Vertrag dargelegten Bedingungen.
4.2. Alle Rechte, die Ihnen im Rahmen des Vertrages nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben uns vorbehalten. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass wir der Eigentümer beziehungsweise Inhaber der Sponsoring-Rechte und aller Rechte an den Event-Marken sind.
4.3. Sie gewähren und wir akzeptieren eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Marken des Sponsors:
4.3.1.während der Laufzeit für die Lieferung der Sponsoring-Rechte; und
4.3.2.auf unbestimmte Zeit, um die Veranstaltung in allen bekannten oder zukünftigen Medien zu bewerben und zu verwerten (einschließlich auf Webseiten oder einer App für mobile Geräte).

5. Unsere Rechte und Pflichten
5.1. Wir sorgen für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung, auf eigene Kosten und in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen.
5.2. Wir stellen sicher, dass für die Bereitstellung von digitalen Veranstaltungen geeignete und zuverlässige Plattformen verwendet werden. Um jeden Zweifel auszuschließen: Wir sind nicht verantwortlich für Strom- oder Breitbandausfälle, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und als Ereignisse höherer Gewalt definiert sind. Auch sind wir nicht verantwortlich für lokale Strom- oder Breitbandausfälle, die einzelne Sponsoren, Delegierte oder andere Teilnehmer betreffen.
5.3. Wir setzen alles daran, Ihnen alle Sponsoring-Rechte zu gewähren und deren Erteilung sicherzustellen.
5.4. Wir stellen sicher, dass die Marken des Sponsors am Veranstaltungsort zu sehen sein werden, wo immer es möglich ist, und die Marken des Sponsors in allen vertraglich vereinbarten Werbe-, Anzeigen- und Werbematerialien enthalten sind.

6. Ihre Rechte und Pflichten
6.1. Sie verpflichten sich uns gegenüber
6.1.1. dass Sie uns im Vorfeld des Events Muster aller Werbe- und Verkaufsförderungs- oder sonstigen Materialien und Pressemitteilungen, die Sie mit dem Event in Verbindung bringen oder in denen die Event-Marken enthalten sind, zur schriftlichen Genehmigung vorlegen, und zwar bevor Sie diese produzieren und in Umlauf bringen
6.1.2.sicherzustellen, dass alle Materialien, die beworben, veröffentlicht, verteilt oder verkauft werden sollen und die mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen bzw. die Marken der Veranstaltung enthalten, in jeder Hinsicht mit Bedingung 6.1.1. übereinstimmen und Sie diese auf unsere schriftliche Aufforderung hin unverzüglich und auf eigene Kosten aus dem Verkehr ziehen, wenn dies nicht der Fall ist;
6.1.3.sicherzustellen, dass alle Materialien, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung beworben, veröffentlicht, vertrieben oder verkauft werden oder die Veranstaltungsmarken enthalten, sicher und für die beabsichtigte Verwendung geeignet sind und allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und geltenden Vorschriften entsprechen
6.1.4.uns auf Ihre Kosten alle geeigneten Materialien, inklusive Druckvorlagen der Sponsorenmarken, formatiert und innerhalb der von uns festgelegten Druckfristen zur Verfügung zu stellen, damit wir diese unter unserer Kontrolle vervielfältigen und so die Sponsorenrechte erfüllen können
6.1.5.keinen Teil der Veranstaltungsmarken oder irgendetwas, das den Veranstaltungsmarken zum Verwechseln ähnlich sieht, als Marke für Waren oder Dienstleistungen anzumelden;
6.1.6.die Event-Marken, Teile davon oder etwas, das ihnen zum Verwechseln ähnlichsieht, nicht in anderweitig in einem Handels- oder Firmennamen zu verwenden, es sei denn, dies ist im Rahmen des Vertrages gestattet
6.1.7.nichts zu tun oder zuzulassen, was sich nachteilig auf die Sponsorenrechte auswirken oder deren Wert mindern könnte;
6.1.8.alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um uns beim Schutz der Veranstaltungsmarken zu unterstützen, und nicht wissentlich etwas zu tun, zu veranlassen oder auszuzulassen, was die Veranstaltungsmarken oder unser Recht an den Veranstaltungsmarken oder das Image der Veranstaltung, von uns oder des Veranstaltungsortes beeinträchtigen oder schädigen könnte oder das Potenzial dazu hat
6.1.9. uns über jede vermutete Verletzung der Veranstaltungsmarken zu informieren, jedoch keine Schritte oder Maßnahmen in Bezug auf diese vermutete Verletzung zu ergreifen, es sei denn, wir fordern Sie dazu auf;
6.1.10. uns die Identität des von Ihnen benannten Redners bei der Veranstaltung und den Titel des Vortrags dieses Redners so bald wie möglich, spätestens jedoch 2 (zwei) Wochen vor dem geplanten Datum der Veranstaltung, mitzuteilen.
6.2. Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Unterlizenzen für die Sponsoringrechte zu vergeben, diese abzutreten oder anderweitig darüber zu verfügen.
6.3. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie keine gemeinsamen Werbeaktionen mit Dritten in Bezug auf die Veranstaltung durchführen.

7. Entgelte und Zahlungsbedingungen
7.1. Als Gegenleistung für die Ihnen gewährten Sponsoring-Rechte zahlen Sie an uns (oder an einen von uns benannten Vertreter) die Sponsoring-Gebühr, in den im Auftrag angegebenen Raten und zu den dort genannten Terminen. Falls diese in der Bestellung nicht angegeben sein sollten, gilt:
7.1.1. 50% bei Unterzeichnung des Auftrags und
7.1.2. Restbetrag Rbis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung
7.2. Sämtliche Entgelte sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum in voller Höhe zu entrichten.
7.3. Alle Beträge, die im Rahmen des Vertrags an uns zu zahlen sind, sind frei von Devisenkontrollbeschränkungen, Bankgebühren, Abgaben, Zöllen oder anderen Transaktionskosten, denn für diese Zahlungen sind allein Sie verantwortlich.
7.4. Sie dürfen im Hinblick auf die Gebühren weder selbst Abzüge vornehmen noch mit anderen Beträgen aufrechnen. Wir können Beträge, die wir Ihnen schulden, mit Beträgen, die Sie uns schulden, verrechnen.
7.5. Sie müssen die Mehrwertsteuer und/oder jede andere anwendbare Umsatzsteuer abführen.
7.6. Wir sind berechtigt, Ihnen Zinsen für jeden Betrag zu berechnen, der bei Fälligkeit nicht bei uns eingegangen ist. Diese werden täglich zu einem Zinssatz von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz unserer Bank berechnet, vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der Zahlung.
7.7. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Elemente der Veranstaltung nicht anzubieten und die Sponsorenrechte auszusetzen, bis Sie uns keine ausreichende Summen zur Deckung Ihrer Kosten gezahlt haben, und wir haften nicht für Dinge, die sich aus einem Zahlungsverzug Ihrerseits ergeben.

8. Garantien
8.1. Jede Vertragspartei sichert der anderen zu, dass
8.1.1.sie die volle Befugnis hat, den Vertrag abzuschließen und nicht durch eine Vereinbarung mit einem Dritten gebunden ist, die sich nachteilig auf den Vertrag auswirkt;
8.1.2.sie während der gesamten Laufzeit alle erforderlichen Befugnisse, Vollmachten und Zustimmungen hat, um vertragliche Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.
8.1.3.weder die Ausführung noch die Erfüllung des Vertrages zu einem Verstoß gegen eine andere Vereinbarung führt, an der Sie/wir beteiligt sind.
8.2. Wir sichern Ihnen zu, dass:
8.2.1.wir der Eigentümer der Veranstaltung und der Veranstaltungsmarken sind oder diese kontrollieren, und dass Ihre Nutzung der Veranstaltungsmarken und Ihre Ausübung der Sponsoringrechte gemäß der Bestimmungen des Vertrages nicht die Rechte Dritter verletzt
8.2.2.keine Werbung für die Veranstaltung beleidigend, obszön oder herabsetzend ist oder Dritte verleumdet.
8.2.3.wir sicherstellen, dass die Verwendung der Veranstaltungsmarken gemäß der Bestimmungen des Vertrags und bei der Ausübung der Sponsorenrechte weder Vorgaben für das Sponsoring bzw. Werbung noch Satzungen und Kodizes verletzt, die für die Veranstaltung gelten.
8.3. Sie sichern zu, dass:
8.3.1.Ihnen die Marken des Sponsors und jegliches andere Material, das Sie uns im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung stellen werden, gehören, oder dass Sie das alleinige Recht haben, diese zu verwenden, und Sie uns wir auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis dafür geben.
8.3.2.unsere Nutzung der Sponsoren-Marken gemäß Klausel 8.2 keine Rechte Dritter verletzt.
8.3.3.Sie sorgen dafür, dass die Herstellung, die Verpackung, der Vertrieb, die Werbung und der Verkauf aller Materialien, die die Marken der Veranstaltung enthalten, in Übereinstimmung mit allen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Sicherheitsstandards und Normen erfolgen, die sich auf die Herstellung, die Werbung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Materialien beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die höchsten Standards der Geschäftsethik, die in der Branche gelten.
8.4. Mit Ausnahme der hier unter 8 aufgeführten Bestimmungen sind alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die sich aus dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht ergeben, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

9. Rechte an geistigem Eigentum
9.1. Sie und wir stimmen wie folgt überein:
9.1.1. Alle Rechte an den Marken des Sponsors, einschließlich des damit verbundenen Firmenwerts/Goodwill , sind Ihr alleiniges und ausschließliches Eigentum, und wir erwerben keine Rechte an den Marken des Sponsors, noch an deren Weiterentwicklungen oder Abwandlungen;
9.2. Alle Rechte am geistigen Eigentum der für die Veranstaltung produzierten Materialien, (ausgenommen die Marken des Sponsors) bleibt unser alleiniges und ausschließliches Eigentum oder wird an uns abgetreten.

10. Entschädigungen bei Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum (IPR)
10.1. Sie stellen uns frei von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten (einschließlich juristischer Kosten in angemessener Höhe), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die sich aus der Behauptung ergeben, dass unsere Verwendung der Marken des Sponsors in Übereinstimmung mit dem Vertrag gegen die geistige Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte von Dritten verstößt.
10.2. Wir stellen Sie frei von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten (einschließlich juristischer Kosten), Ausgaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die sich aus der Behauptung ergeben, dass Ihre Verwendung der Veranstaltungsmarken in Übereinstimmung mit dem Vertrag geistige Eigentumsrechte oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
10.3. Die Partei, die sich auf eine Entschädigung nach den Bedingungen 10.1 und 10.2 beruft ("entschädigte Partei"), wird
10.3.1. die andere Partei ("freistellende Partei") unverzüglich und vollständig über jeden Anspruch eines Dritten informieren, für den sie sich auf die Freistellung berufen will (" Schutzrechtanspruch
10.3.2. Der entschädigenden Partei ist zu gestatten, auf eigene Kosten alle Verhandlungen und Verfahren zu führen und den Anspruch zu regeln, immer unter der Voraussetzung, dass die entschädigende Partei die vorherige Zustimmung der entschädigten Partei zu allen Vergleichsbedingungen einholt, die nicht unbillig verweigert werden darf.
10.3.3. Der entschädigenden Partei ist jede angemessene Unterstützung in Bezug auf den IPR (Intellectual Property Right)-Anspruch zu gewähren, welche die entschädigende Partei benötigt, unter der Voraussetzung, dass die entschädigende Partei der entschädigten Partei, die ihr dabei entstehenden Kosten erstattet, und.
10.3.4. nicht ohne vorherige Rücksprache mit der entschädigenden Partei ein Eingeständnis in Bezug auf den IPR-Anspruch abzugeben oder zu versuchen, diesen zu regeln, vorausgesetzt, die entschädigende Partei prüft und verteidigt den Anspruch sorgfältig und handhabt in einer Weise, der die Gegenpartei nicht in Misskredit bringt.

11. Vertragskündigung durch Sie oder uns
11.1. Ungeachtet aller anderen ihr zustehenden Rechte oder Rechtsmittel kann jede Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn:
11.1.1. die andere Partei einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt und mindestens 14 Tage nach einer schriftlichen Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibt
11.1.2. die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Vertragsklausel begeht, die nicht behebbar ist, oder sie eine behebbare Klausel-Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung ausräumt
11.1.3. ein Beschluss über die Auflösung der anderen Partei gefasst wird, ein Beschluss über die Bestellung eines Sach- oder Konkursverwalters für die Vermögenswerte bzw. das Unternehmen der anderen Partei gefasst wird, wenn Umstände eintreten, die ein Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, umgehend einen Insolvenzverwalter oder Verwalter zu bestellen, oder ein Gericht einen Liquidationsbeschluss fassen kann, die andere Partei freiwillig in Konkurs geht, sie einen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt oder bei Gericht einen Antrag auf Schutz vor ihren Gläubigern stellt
11.1.4. die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder größtenteils einstellt oder einzustellen droht
11.1.5. ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das gegenüber der Gegenpartei in der Rechtsordnung, der sie untersteht, eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung hat wie eines der in den Klauseln n 11.1.3 bis einschließlich 11.1.4 genannten Vorgänge.
11.2. Ohne unsere sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, sind wir berechtigt, die Veranstaltung auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen, wenn bei Ihnen einer der in den Klauseln 11.1.3 bis 11.1.4 aufgeführten Sachverhalte vorliegt, oder wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Sie kurz davorstehen.

12. Folgen einer Vertragskündigung
12.1. Nach Kündigung des Vertrags
12.1.1. müssen Sie umgehend alle uns zustehenden Gelder überweisen
12.1.2. werden Sie/wir wechselseitig alle Materialien und vertrauliche Informationen zurückgeben (oder auf Anforderungen der anderen Partei zerstören), die Sie/wir im Zusammenhang mit dem Vertrag aneinander geliefert haben
12.1.3. Klauseln des Vertrages, die explizit oder implizit auch nach der Kündigung in Kraft bleiben sollen, werden ohne Einschränkung gültig bleiben. Dazu gehören Klausel 7 (Gebühren und Zahlungsbedingungen) Klausel 9 (Geistiges Eigentum), Klausel 10 (IPR-Entschädigungen), Klausel 12 (Folgen der Vertragskündigung), Klausel 14 (Vertraulichkeit), Klausel 15 (Datenschutz), Klausel 17 (Haftungsbeschränkung) und 18 (Sonstiges).

13. Höhere Gewalt
13.1. Ist eine der Vertragsparteien Opfer eines Ereignisses höherer Gewalt, besteht keine Vertragsverletzung und die betroffene Partei ist von der Vertragserfüllung entbunden, so lange und soweit sie aufgrund des Vorfalls höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Leistung zu erbringen.
13.2. Falls ein Ereignis Höherer Gewalt die Durchführung des Events zum geplanten Datum unmöglich oder unwirtschaftlich macht, werden wir entweder
13.2.1. das Veranstaltungsformat ändern, beispielsweise von einem physischen zu einem virtuellen Event, oder
13.2.2. den Event verschieben und alle Kündigungsrechte aus Klausel 11.4 einfrieren, bis der neue Termin feststeht.
Falls wir das Veranstaltungsformat ändern, können wir uns mit Ihnen auf einen angemessenen Preisnachlass verständigen. Falls wir den Event auf einen anderen Termin verschieben, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, damit die Veranstaltung innerhalb von sechs Monate nach dem ursprünglichen Datum stattfinden und gebucht werden kann. Wenn Sie einem neuen Veranstaltungsdatum zustimmen, greift die Klausel 13.3, ansonsten die Klausel 13.4.
13.3. Wenn Sie dem neuen Veranstaltungsdatum zustimmen, tritt der ursprüngliche Vertrag wieder in Kraft, und alle Vereinbarungen und bereits geleistete Zahlungen werden auf Ihre Buchung des neuen Termins übertragen. Wenn wir Ihren Firmennamen oder Ihr Logo für Marketingmaterien, Hardcopy oder elektronische Literatur zum ursprünglichen Event produziert haben, werden wir diese auf unsere Kosten überarbeiten oder sie, mit dem neuen Datum versehen, neu auflegen.
13.4. Falls wir uns nicht auf ein neues Datum verständigen, können Sie den Vertrag schriftlich kündigen. Wir werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten, abzüglich unserer Unkosten -etwa für die Herstellung von Marketingmaterien, Hardcopy oder elektronischer Literatur zum ursprünglichen Event mit Ihren Firmennamen und Logo darauf. Diese Kündigung lässt die Rechte der beiden Parteien in Bezug auf zuvor eingetretene Vertragsverletzungen unberührt.

14. Vertraulichkeit
14.1. Sowohl Sie als auch wir verpflichten uns, zu keinem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit und fünf Jahre nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden oder Lieferanten der anderen Partei (bzw. eines Mitglieds der Unternehmensgruppe, zu der die andere Partei gehört),an andere Personen weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 14.2 zulässig.
14.2. Sie/wir dürfen die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, gegenüber
14.2.1. Ihren/unseren Mitarbeitern, Angestellten, Führungskräften, Vertretern oder Beratern, die diese Informationen zur Ausübung Ihrer/unserer Rechte oder zur Erfüllung Ihrer/unserer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag kennen müssen.
Sie/wir stellen sicher, dass Ihre/unsere Mitarbeiter, Berater oder Vertreter, denen gegenüber Sie/wir vertrauliche Informationen des anderen offenlegen, alle Klauseln unter Punkt 14 einhalten.
14.2.2. Sollte eine Offenlegung vom Gesetz, einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt werden, ist dem Folge zu leisten.
14.3. Weder Sie noch wir dürfen die vertraulichen Informationen des anderen zu einem anderen Zweck verwenden als zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten.

15. Datenschutz
15.1. Sowohl Sie als auch wir werden alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung erfüllen.
15.2. Wenn wir Ihnen eine Kopie der Teilnehmerliste (sowohl persönlich erscheinende wie auch digital anwesende Teilnehmer) der Veranstaltung zur Verfügung stellen, so stellen wir sicher, dass wir das rechtmäßig tun und wo nötig Zustimmungen einholen, um eine rechtmäßige Übermittlung von persönlichen Daten an Sie zu ermöglichen.
15.3. Sobald wir Ihnen die Liste zur Verfügung gestellt haben, werden Sie der Verantwortliche für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sein.
15.4. Wenn wir oder Sie im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten verarbeiten, die hier nicht beschrieben sind, gilt, dass beide Parteien beabsichtigen, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, die dies abdeckt.

16. Anti-Korruption
16.1. Beide Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze, Statuten, Vorschriften und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010 und den US Foreign Corrupt Practices Act, 15 U.S.C. § 78dd-1.
16.2. Ein Verstoß gegen diese Bedingung 16 gilt als wesentlicher Verstoß im Sinne der Klausel 11.1.2.

17. Haftungsbeschränkung
17.1. Die Klausel 17 regelt unsere und Ihre gesamte finanzielle Haftung (einschließlich und ohne Einschränkung jegliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen unserer /Ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) uns/Ihnen gegenüber im Hinblick auf:
17.1.1. jede Vertragsverletzung, wie auch immer sie entsteht
17.1.2. jede Nutzung von Rechten, die wir Ihnen im Rahmen des Vertrags übertragen haben
17.1.3. alle Zusicherungen, Falschdarstellungen (egal ob arglos oder fahrlässig), Erklärungen, unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), die sich im oder im Kontext des Vertrags ergeben.
17.2. Keine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen schließt Ihre/unsere Haftung aus bei:
17.2.1. Tod oder Personenschäden, die durch Ihre/unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden
17.2.2. Betrug oder arglistiger Täuschung
17.3. Vorbehaltlich der Klausel 17.1 und der Klausel 17.2
17.3.1. sind weder wir noch Sie haftbar für unerlaubte Handlungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Fahrlässigkeit oder die Verletzung gesetzlicher Pflichten, unabhängig davon, wie diese entstanden sind), Verträge, falsche Darstellungen (egal ob arglos oder fahrlässig) oder Sonstiges, in folgenden Fällen:
17.3.1.1. entgangener Gewinn
17.3.1.2. Geschäftsverluste
17.3.1.3. Wertminderung der Firma
17.3.1.4. Verlust erwarteter Einsparungen
17.3.1.5. Verlust von Gütern
17.3.1.6. Verlust von Verträgen
17.3.1.7. entgangene Nutzung
17.3.1.8. Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. Informationen;
7.3.1.9. indirekte Folgen, sowie rein wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben.
17.3.2. Sowohl unsere als auch Ihre Gesamthaftung in Bezug auf den Vertrag, unerlaubte Handlungen, Fahrlässigkeit, die Verletzung gesetzlicher Pflichten, falsche Angaben, Rückerstattungen oder Sonstiges, was in Verbindung mit der Erfüllung oder der geplanten Erfüllung des Vertrags entstanden sein mag, ist auf die im Rahmen des Vertrags gezahlte Summe beschränkt.
17.4. Jede Vertragspartei muss für die Veranstaltung eine gültige Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen

Verschiedenes
18.1. Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag zugestellt wird, bedarf der Schriftform und gilt als zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe mit unterschriebenem Zustellungsbeleg oder der Angabe zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitteilung an der korrekten Adresse hinterlassen worden ist; (b) bei Versand per frankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr nach der Absendung oder, falls später, zu dem vom Zustelldienst angegebenen Zeitpunkt; (c) bei Versand per E-Mail um 9.00 Uhr des nächsten Werktags nach der Übertragung. Diese Bedingung gilt nicht für die Zustellung von Schriftstücken oder anderen Dokumenten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Methode der Streitbeilegung.
18.2. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen den Parteien und hebt der Vertrag auf. Jede Partei erkennt an, dass sie sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese arglos oder fahrlässig abgegeben wurden) verlassen kann, die nicht im Vertrag enthalten sind, und dass sie diesbezüglich keine Ansprüche geltend machen können.
18.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf der Vertrag nicht abgetreten, übertragen, weiterlizenziert oder belastet werden, es sei denn, es handelt sich um Tochtergesellschaften der anderen Partei.
18.4 Das Versäumnis oder die Verzögerung ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder mögliche Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. Rechtsmittel dar.
18.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
18.6 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen; dies berührt jedoch nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
18.7 Keine der Bestimmungen dieses Vertrages zielt darauf ab, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine der Parteien zu ermächtigen, als Vertreter für die andere Partei zu handeln. Keine der Parteien ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen bzw. Haftungen und die die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
18.8 Eine Person, die nicht zur Vertragspartei gehört, hat kein Recht, eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen.
18.9 Der Vertrag unterliegt den Gesetzen von England und Wales und ist nach diesen auszulegen. Die Gerichte von England und Wales haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus den Bedingungen und dem Zustandekommen des Vertrags ergeben sowie für außervertragliche Streitigkeiten.