Erklärung zur Barrierefreiheit



Wir bei The Channel Company EMEA haben uns verpflichtet, allen unseren Kunden gleichermaßen zu dienen. Daher haben wir die folgenden Maßnahmen ergriffen, um einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Dienstleistungen auf unserer Website zu gewährleisten:

  • Auf der gesamten Website werden Standardschriftarten verwendet, um die Lesbarkeit zu erleichtern.
  • Wo immer möglich, verwenden wir Live-Text anstelle von Grafiken, um die Ladezeit der Seiten zu verkürzen und Ihre Kontrolle zu erhöhen.
  • Keine Information wird ausschließlich durch Farbe vermittelt. Das bedeutet nicht, dass wir keine Farben verwenden, um Informationen übersichtlich zu organisieren, sondern dass es auch andere, nicht farbabhängige Möglichkeiten gibt, dies zu tun.
  • Die meisten unserer Seiten sind so gestaltet, dass sie bei einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixeln ohne horizontale Bildlaufleisten dargestellt werden.
  • Alle Bilder sind gegebenenfalls mit einem alternativen Textattribut versehen. Das heißt, wenn ein Bild wichtige Informationen vermittelt, wird sein Inhalt mit einem Alternativtext beschrieben. Wenn ein Bild nur zu dekorativen Zwecken verwendet wird, wird das Textattribut für das Bild leer gelassen.
  • Bei einzelnen Funktionen, die nicht den W3C-Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten entsprechen, haben wir dafür gesorgt, dass es alternative Wege zu den Informationen gibt.
  • Auf jeder Seite befindet sich ein Link, über den Sie uns für weitere Informationen offline kontaktieren können.
  • Wenn ein Vorgang mehrere Schritte erfordert (z. B. bei Formularen), wird angegeben, an welcher Stelle des Prozesses Sie sich befinden und wie weit Sie noch gehen müssen.

Der Navigationsstil ist auf allen Websites gleich. Wir haben uns bemüht, insbesondere die Richtlinien der Priorität 1 der W3C-Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte und, wo möglich, die Richtlinien der Priorität 2 einzuhalten. Die Elemente, die von den Leitlinien der Priorität 3 abgedeckt werden, verwenden unsere Websites meist nicht, doch falls Websites solche Funktionen entwickeln, werden wir uns um die Einhaltung des angemessenen Niveaus bemühen.

Wir haben uns zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess verpflichtet und arbeiten daran, dass alle älteren Inhalte mit den Bestimmungen des Disability Discrimination Act übereinstimmen und alle neuen Inhalte gemäß den oben genannten Richtlinien entwickelt werden. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Websites haben oder Anmerkungen oder Rückmeldungen dazu, wie wir Ihre Online-Erfahrung verbessern können, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.